Entgelt- und Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie
Seit der Neuausrichtung des BdS im Jahre 2007 gestalten wir zusammen mit unserem Sozialpartner, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
Alle Mitgliedsrestaurants sind zwingend tarifgebunden, dies gilt auch für Mitglieder mit Haustarifverträgen. Der Entgelttarifvertrag regelt im Kern die Vergütung, der Manteltarifvertrag die sonstigen Leistungen wie beispielsweise Sonderzahlungen, Zuschläge und zusätzlichen Urlaubsanspruch.
Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie
Gültig seit dem 1. Januar 2020
Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie
Gültig seit dem 1. Januar 2015