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BdS kritisiert falsche Schwerpunktsetzung beim Entgelttransparenzgesetz

Am 16. Februar 2017 wurde das Entgelttransparenzgesetz in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Zwar enthält der beschlossene Gesetzesentwurf gegenüber ersten Fassungen deutliche Verbesserungen. Der BdS sieht darin aber weiterhin unnötige Bürokratie für Unternehmen und die Verkennung tatsächlicher Lebenswirklichkeiten: „Wichtiger als neue Gesetze ist eine gute Infrastruktur zur Kinderbetreuung. Das schafft die nötige Flexibilität, so dass beide Partner Familie und Karriere erfolgreich unter einen Hut bekommen. Man darf zudem nicht vergessen: Grundlagen für Lohngerechtigkeit sind bereits durch Tarifverträge, das AGG und gute betriebliche Praxis gelegt. Diese sollten wir intensiv leben.", so Gabriele Fanta, BdS-Präsidentin.

Der BdS ist für seine über 800 Mitgliedsunternehmen Tarifpartner der NGG mit bundesweitem Flächenentgelt- und Flächenmanteltarifvertrag. Die Anwendung der Tarifverträge ist für alle Mitgliedsunternehmen mit rd. 2.700 Restaurants und 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbindlich. Die Vergütung erfolgt konsequent anhand der Eingruppierung und der darin beschriebenen Tätigkeit. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht oder Herkunft. Damit ist die gelebte Tarifkultur in der Systemgastronomie gleichsam der Garant für Entgeltgerechtigkeit.

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