Charta für eine saubere Nachbarschaft
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) verfolgen das gemeinsame Ziel einer sauberen Nachbarschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, kooperieren die Verbände und deren Mitglieder bei der Vermeidung und Beseitigung achtlos weggeworfenen Mülls im Straßen- und Landschaftsbild. Der Einsatz für eine saubere Nachbarschaft über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus beruht auf Freiwilligkeit. Diese garantiert, dass sich jeder nach seinen Stärken und Möglichkeiten engagieren kann und auf diese Weise ein vielseitiger Ansatz entsteht, der der Nachbarschaft gerecht wird.
Die Verbände setzen sich für folgende Punkte ein:
1. Lebensqualität für die unmittelbare Umgebung
Eine saubere Nachbarschaft bildet eine der Grundlagen für die Lebensqualität eines Ortes und stellt einen wichtigen Standortfaktor dar. Der BdS und dessen Mitgliedsunternehmen bekennen sich zu ihrer Verantwortung und leisten in Kooperation mit den Kommunen einen eigenen Beitrag zur Förderung einer solchen Nachbarschaft.
2. Verantwortung der Partner
Durch ihre Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung und -verwertung sorgen die Kommunen mit ihrer Infrastruktur an Abfallbehältern im öffentlichen Raum und deren regelmäßiger Entleerung für die notwendigen Grundvoraussetzungen für saubere Nachbarschaften. Als verantwortliche privatwirtschaftliche Partner gehen die Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gutem Beispiel voran, wie beispielsweise durch die Unterstützung örtlicher Abfall-Sammel-Initiativen oder durch das Einsammeln achtlos weggeworfener Verpackungen. Die Charta soll insbesondere dazu dienen, Kooperationen zwischen den Unternehmen vor Ort und den Kommunen anzuregen. So kann eine effiziente lokale Struktur geschaffen werden, um sich gemeinsam für eine saubere Nachbarschaft einzusetzen.
3. Gute Beispiele zeigen den Weg
Gemeinsam machen es sich der BdS und die kommunalen Spitzenverbände zum Ziel, Kooperationen für eine saubere Nachbarschaft zwischen Unternehmen und Kommunen zu fördern. Diese Kooperationen können beispielsweise Folgendes umsetzen:
- Sensibilisierung der Bevölkerung für den achtsamen Umgang mit Abfällen durch Aktionen und Kampagnen, beispielsweise
o durch wiederkehrende gemeinsame Sauberkeitsaktionen von Kommunen, Unternehmen, Vereinen etc.
o durch dauerhafte regionale/landesweite Sauberkeitsaktionen auf lokaler Ebene, beispielsweise „Sauberhaftes Hessen“
- Kooperativer Ansatz für mehr Sauberkeit im urbanen Raum, beispielsweise
o durch Absprachen zwischen Kommune und Unternehmen zum − bezogen auf das Nutzerverhalten − optimierten Einsatz von Abfallbehältern
o durch Koordinierung von kommunalen Reinigungstätigkeiten und Aktivitäten von Unternehmen für ein sauberes Restaurantumfeld
4. Sensibilisierung der Verursacher
Das achtlose Wegwerfen von Abfall geschieht durch einige Wenige, doch der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes durch diesen Müll sind alle ausgesetzt. Um die Verursacher zu sensibilisieren, setzen die Partner der Charta gezielt auf den Dialog mit der Bevölkerung durch kommunikative Maßnahmen. Ziel ist es, die Verursacher davon zu überzeugen, Abfälle sachgerecht zu entsorgen.
5. Bekenntnis zur Produktverantwortung
Der BdS und dessen Mitgliedsunternehmen bekennen sich zu einer umfassenden Produktverantwortung. Sie verpflichten sich, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und alle von ihnen zu verantwortenden Abfälle einer größtmöglichen Wiederverwertung unter Einhaltung der geltenden abfallrechtlichen Vorgaben zuzuführen. Die Unternehmen verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die Kommunen im Kampf gegen das achtlose Wegwerfen zu unterstützen.