Nein zur kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen!
Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) lehnt eine kommunale Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ab. Aus unserer Sicht ergeben sich aus der geplanten Tübinger Steuer mehrere Probleme. Da ist zuerst die Folge eines kommunalen Steuer-Flickenteppichs zu nennen. Aus unserer Sicht ist eine Zersplitterung und damit auch mangelnde Nachvollziehbarkeit bei diesem Thema nicht zielführend. Zweitens ist in einer Zeit größter Umsatzeinbrüche, die Vielfalt der Gastronomie in Deutschland und Tübingens durch zusätzliche finanzielle Belastungen zu schädigen, ein Schlag ins Gesicht der um ihre Unternehmen und Mitarbeiter besorgten mittelständischen Gastronomen. Eine Steuer würde die betriebswirtschaftliche Geschäftsgrundlage vieler Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze gefährden. Außerdem wäre eine Verpackungssteuer sozial ungerecht und würde gerade die weniger zahlungskräftigen Gäste treffen, da die Belastungen über die Preise an die Gäste weitergegeben werden müssten. Als dritter Punkt ist die nach wie vor gültige Rechtsprechung zu nennen. Das Bundesverfassungsgericht hat höchstrichterlich entschieden (2 BvR 1991/95, 7. Mai 1998), dass kommunale Verpackungssteuern rechtlich nicht zulässig sind.
Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen bleiben praktische und konkrete Fragestellungen unbeantwortet: Wie ist beispielsweise bei Einwegverpackungen wie Chipstüten aus dem Einzelhandel zu verfahren? Wer ist hier steuerpflichtig? Der Chipstüten-Hersteller? Der Befüller? Das Einzelhandelsgeschäft? Enthält die Brötchentüte ein Brötchen zum „unmittelbaren Verzehr“ oder wird dieses Brötchen nicht doch erst zu Hause gegessen, die Tüte korrekt im Hausmüll entsorgt und deshalb nicht besteuert?
Zusätzlich sind die drei Hauptargumente, die für die Umsetzung einer Verpackungssteuer immer wieder genannt werden, für uns nicht stichhaltig.
1. Kostenbeteiligung der Inverkehrbringer von Einwegverpackungen: Mit der Steuer sollen die Inverkehrbringer von Einwegverpackungen an den Reinigungskosten im öffentlichen Raum beteiligt werden. Die Inverkehrbringer und unsere Mitglieder beteiligen sich allerdings bereits über die Dualen Systeme und die Lizensierung der Produkte an den Entsorgungskosten.
2. Eine Einwegverpackungssteuer soll eine positive ökologische Lenkungswirkung erzeugen: Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich die Mehrwegnutzungsraten unserer Gäste im niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegen und die Umläufe von Mehrwegbehältnissen selten bis gar nicht die vom Umweltbundesamt selbst genannte Zahl von mehr als 25 Umläufen erreichen. Bei diesen Voraussetzungen sind Mehrwegverpackungen ökologisch im Nachteil. Dabei sprechen wir uns ausdrücklich nicht gegen Mehrwegsysteme aus. Wo sinnvoll und umsetzbar, finden sie bei unseren Mitgliedern schon lange Anwendung.
3. „Littering“, achtlos weggeworfenen Müll, unterbinden: Hier sind die Verbraucher und die Gäste in der Pflicht. Seit wann ist es in Ordnung, Müll einfach in die Natur und den öffentlichen Raum zu werfen? Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe diese Vermüllung zu beenden. Unsere Mitglieder kommen ihrer Verantwortung nach, indem sie die Wertstoffe Müll teilweise auch über die Grenzen des eigenen Restaurantgrundstücks hinaus einsammeln und fachgerecht entsorgen.
Fakt ist: Wir unternehmen schon heute große Anstrengungen zur Vermeidung und Reduzierung von Einwegverpackungen. Statt wirtschaftlich unsinnige Insellösungen zu kreieren, appellieren wir daher an die Politik, sich gemeinsam mit uns für Innovationen, wirtschaftlich tragbare Lösungen und nachhaltige Verpackungsentwicklung einzusetzen. Wir sind bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten.