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Gleiche Tariflöhne in Ost und West

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Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, hat in einem Zeitungsbericht gleiche Tariflöhne in Ost und West gefordert. Dies sei nicht nur eine Frage der rein finanziellen Betrachtung, sondern zeige auch die Wertschätzung der geleisteten Arbeit. Gerade auch in der Gastronomie seien Lohnunterschiede zwischen Ost und West und die deutlich niedrigere Tarifbindung im Osten Deutschlands Realität – so eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

"Zur Forderung von Frau Schwesig, aber auch zur Studie nehme ich für die Branche der Systemgastronomie gerne Stellung. Unsere Branche ist der Forderung der Ministerpräsidentin bereits weit voraus und unsere Mitgliedsunternehmen liefern längst. Schon im Manteltarifvertrag von 2015 wurde die schrittweise Angleichung der Löhne in Ost und West vereinbart. Diesen Prozess haben wir konsequent umgesetzt. Im Januar 2015 fand die Lohnangleichung für die Tarifgruppen 1 und 2 statt. Zum 1. Januar 2017 haben wir zusätzlich die Tariflöhne für die Entgeltgruppe 3 in Ost und West auf ein einheitliches Niveau angeglichen. Auch die Ausbildungsvergütung ist in Ost und West gleich. Mit Wirkung zum 1. August 2018 wird die Lohngleichheit auf alle Tarifgruppen ausgeweitet. Somit zeigt sich: die Systemgastronomie ist eine Branche, die Verantwortung übernimmt.

Wir bezahlen unseren Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen faire, ab 1. August bundesweit einheitliche Löhne. Wir sind der Verband der Systemgastronomie mit zwingender Tarifbindung und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung tariflicher Löhne. Wir wertschätzen die Arbeit der über 105.000 Beschäftigten und der rund 2.500 Azubis unserer Mitglieder."

 

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