BdS-Tarifverträge
Seit der Neuausrichtung des BdS im Jahre 2007 gestalten wir zusammen mit unserem Sozialpartner, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie. Das Ergebnis ist u.a. der bundesweit geltende Entgelt- und Manteltarifvertrag.
Alle Mitgliedsrestaurants sind zwingend tarifgebunden, dies gilt auch für Mitglieder mit Haustarifverträgen. Der Entgelttarifvertrag regelt im Kern die Vergütung, der Manteltarifvertrag die sonstigen Leistungen wie beispielsweise Sonderzahlungen, Zuschläge und zusätzlichen Urlaubsanspruch.
Aktuelle Tarifverträge
Entgelt- und Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie
Gültig seit dem 1. Januar 2020 (ETV) bzw. 1. Januar 2015 (MTV)