Datenschutz
Seit 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedsstaaten zwingend anzuwenden und hat Vorrang vor den jeweiligen nationalen Datenschutzbestimmungen. Die DSGVO stellt eine der weitgehendsten Reformen des Datenschutzes der letzten Jahrzehnte dar. Sie soll eine einheitliche Regelung des Datenschutzrechts für die EU gewährleisten und gleichzeitig Erleichterung und Klarheit für die Unternehmen bringen.
Unter anderem aufgrund der hohen Geldbußen, die bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen drohen, ist der Informations- und Beratungsbedarf erheblich gestiegen. Unseren Mitgliedern stellen wir im internen Mitgliederbereich als Orientierung unseren aktualisierten Leitfaden zum Datenschutz zur Verfügung, der sich an den Kernfragen orientiert, die vermehrt in der BdS-Geschäftsstelle eingehen und allgemein über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen für Unternehmen der Systemgastronomie informiert.