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Für Planungssicherheit, Innovationen und bezahlbares Speisenangebot: 7 Prozent Mehrwertsteuersatz muss bleiben!

Statement von BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert

„Wie zu erwarten war, hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen abgelehnt, was wir sehr bedauern. Eine grundsätzliche Entscheidung gegen die dauerhafte Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen ist damit noch nicht getroffen. Diese wird erst in den Haushaltsberatungen der Regierungsfraktion getroffen werden. Der BdS wird sich weiterhin mit Vehemenz für eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung einsetzen. Es bestehen nach wie vor gute Chancen, dass wir unser Ziel erreichen. Wir stehen in Kontakt mit den zuständigen Abgeordneten, führen viele persönliche Gespräche und planen verschiedene Aktionen.

Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist unumgänglich, um die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen der Systemgastronomie, deren Arbeitsplätze und die gastronomische Vielfalt zu erhalten.

Nach wie vor haben die Unternehmen der Branche mit den coronabedingten Folgen zu kämpfen und werden auch noch einige Zeit benötigen, um das Vorkrisenniveau wieder zu erreichen. Kostensteigerungen bei Energie, inflationsbedingt hohe Lebensmittelkosten, der anhaltende Arbeitskräftemangel, steigende Personalkosten, ein drohendes Werbeverbot für einen Großteil der Produkte der Branche: Das sind nur einige der weiteren Herausforderungen, vor denen die vorwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Systemgastronomie stehen. Und dennoch bekennen sich unsere BdS-Mitglieder mit ihrer zwingenden 100-prozentigen Tarifbindung zu ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung. Gleichzeitig arbeitet die Branche mit zahlreichen Nachhaltigkeitsinitiativen konsequent daran, Verpackungsmaterial effektiver einzusetzen, einzusparen oder bestmöglich zu vermeiden.

Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist daher notwendig, um den Unternehmen der Branche Planungssicherheit zu ermöglichen und ihre Wirtschaftlichkeit zu erhalten, aber auch, um innovative Konzepte und Produkte entwickeln zu können und den Gästen der Systemgastronomie weiterhin ein für alle Altersgruppen bezahlbares Angebot an Speisen anbieten zu können. Darüber hinaus gewähren viele EU-Mitgliedstaaten bereits einem ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die gastronomischen Einrichtungen, was zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland führt.“

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