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Bundesagentur bietet assistierte Ausbildung (AsA) an

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Wenn Unternehmen die Entscheidung treffen, z.B. Jugendliche mit nur ungenügender Schulbildung oder mit Fluchthintergrund auszubilden, können sie dabei von der Bundesagentur für Arbeit Unterstützung erfahren. Dank der eigens dafür geschaffenen Maßnahme der assistierten Ausbildung (AsA) kann sich der Betrieb verstärkt auf die Ausbildung der jungen Menschen konzentrieren, während externe Bildungsdienstleister die Auszubildenden intensiv in Allgemeinbildung, Fachtheorie oder Sprachunterricht schulen.

Die dadurch entstehenden Kosten sind allesamt durch die Agenturen für Arbeit bzw. durch die Jobcenter abgedeckt, während alle Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis an sich unberührt bleiben.

Die Betriebe erhalten umfangreiche Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung. Selbst Begleitungen im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses und Hilfen zur Lebensbewältigung sind vorgesehen. So können alle Seiten optimal voneinander profitieren. Regelmäßige Gespräche mit all denjenigen, die in den Ausbildungsprozess involviert sind, helfen, frühzeitig, mögliche Schwierigkeiten zu erkennen, um schnell Handlungsbedarfe abzuleiten. Die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung wird immer individuell und passgenau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes zugeschnitten.

Übrigens: Der Einstieg in die Maßnahme AsA kann einfach und bequem zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung stattfinden. Selbst eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase ist möglich. Dadurch ergibt sich früh die Möglichkeit, künftige Auszubildende kennenzulernen und weitere Unterstützung durch den jeweiligen Bildungsträger zu erhalten.
Auf diesem Wege bleiben wir als Branche der Chancen auch weiterhin gut für die modernen Herausforderungen der Arbeitswelt gewappnet. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Bei Interesse sind weitere Informationen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit erhältlich. Tel: 0800 4 555520 (gebührenfrei)

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