BdS gratuliert Katharina Wilhoff
BdS-Referentin ist zugelassene Syndikusrechtsanwältin
Seit Februar 20218 gehört Katharina Wilhoff der Rechtsabteilung des Bundesverbands der Systemgastronomie e. V. an, berät Mitglieder in allen rechtlichen Belangen des Arbeits- und Tarifrechts, hält arbeitsrechtliche Seminare und ist zudem ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht München. Nun wurde die BdS-Referentin von der Rechtsanwaltskammer im Oberlandesgerichtsbezirk München als Syndikusrechtsanwältin zugelassen.
Andrea Belegante, BdS-Hauptgeschäftsführerin, gratuliert Katharina Wilhoff herzlich und freut sich zusammen mit der Wertegemeinschaft aller Mitglieder und Fördermitglieder des BdS eine so engagierte Juristin im Team zu haben.