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BdS gratuliert Alexandra Bercher

BdS-Referentin ist zugelassene Syndikusrechtsanwältin

BdS-Referentin Alexandra Bercher

Im Januar 2023 hat Alexandra Bercher ihre Tätigkeit als Referentin in der Rechtsabteilung des Bundesverbands der Systemgastronomie e. V. aufgenommen und berät Mitglieder in rechtlichen Belangen des Arbeits- und Tarifrechts. Nun wurde sie von der Rechtsanwaltskammer im Oberlandesgerichtsbezirk München als Syndikusrechtsanwältin zugelassen.

 

 

Herzlichen Glückwunsch, liebe Alexandra Bercher!

Sandra Mühlhause, Präsidentin des BdS

„Das BdS-Präsidium gratuliert Alexandra Bercher herzlich zu ihrer Vereidigung als Syndikusrechtsanwältin. Wir freuen uns, mit Alexandra bereits seit 01. Januar 2023 eine junge und engagierte Kollegin für die BdS-Rechtsabteilung gefunden zu haben, die sich binnen kürzester Zeit hervorragend auf unsere Themen und die vielseitigen Beratungen unserer Mitgliedschaft eingestellt hat“, sagt Sandra Mühlhause, Präsidentin des BdS.

Auch Alexandra Bercher ist glücklich über die Vereidigung. "Seit heute darf ich mich nun offiziell Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin nennen. Ein schönes Gefühl zu wissen, dass ich meine im Jurastudium erlernten juristischen Kenntnisse nun noch besser und interessengerechter umsetzen kann. Dies gilt nicht zuletzt auch für meinen Job als Rechtsreferentin beim BdS. Die spannende, abwechslungsreiche Arbeit und der enge Kontakt zu unseren Mitgliedern bei der juristischen Beratung bereiten mir bereits seit dem ersten Tag sehr viel Freude und ich bin gespannt, was mich in Zukunft noch alles erwarten wird."

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