Kein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit
München, 24.5.2017 – „Flexibilität im Berufsleben ist zeitgemäß und wichtig. Eine Regelung der Arbeitszeiten ist nur gemeinsam mit den Betrieben zu organisieren. Arbeitszeit und deren Verteilung sind für uns Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung. Die befristete Teilzeit hätte die Betriebe vor große Herausforderungen gestellt.“ so BdS-Präsidentin Gabriele Fanta zum abgebrochenen Gesetzgebungsverfahren zur befristeten Teilzeit.
Der nun gescheiterte Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles war von Beginn an sehr umstritten. Dieser sah vor, dass Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Voraussetzung sollte sein, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Außerdem sollten die Mitarbeiter die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragt haben. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit, sollten sie eine erneute Reduzierung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können. Während Frau Nahles das für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hätten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen.
Die Arbeitgeber haben sich hier mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) intensiv und konstruktiv in den Gesprächen zwischen Sozialpartnern und Ministerium eingebracht. Die Themen Arbeitszeit und deren Verteilung sind für uns von großer Bedeutung und alleine die Beweislastumkehr hätte einen nachhaltigen Systembruch in den Arbeitsbeziehungen bewirkt. Die befristete Teilzeit hätte die Betriebe vor erhebliche Anforderungen gestellt, den Arbeitsplatz neu zu besetzen.