Mindestlohn soll im kommenden Jahr auf 13,90 Euro steigen

Statement von BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert zum Beschluss der Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission hat heute ihren Beschluss über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen.
Der Beschluss erfolgte einstimmig auf Vorschlag der Vorsitzenden.
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar, der sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten an einer Lohnerhöhung berücksichtigt, als auch die wirtschaftliche Situation der Unternehmen im Blick behält.
Gerade in der derzeit angespannten konjunkturellen Lage und angesichts des zurückhaltenden Konsumverhaltens ist es wichtig, Lohnanpassungen mit Augenmaß vorzunehmen. Ein überproportional hoher Mindestlohn – wie etwa die in die Diskussion eingebrachten 15 Euro – hätte den ohnehin hohen Kostendruck in den Betrieben der Systemgastronomie weiter verschärft und erhebliche Risiken für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit bedeutet.
Durch ihren Beschluss zeigt die unabhängige Mindestlohnkommission, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld tragfähige und einvernehmliche Lösungen finden. Wir appellieren an die Bundesregierung, diese Entscheidung nun auch zu akzeptieren und von einer politischen Einflussnahme auf die Lohnfindung abzusehen.