Werbebeschränkungen

Insbesondere für das Bewerben von Lebensmitteln werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene massive Restriktionsvorhaben für die Werbetätigkeit von Unternehmen diskutiert. Häufig sind diese Diskussionen ideologisch stark gefärbt und von einem Wunsch nach Erziehung des Bürgers geprägt. Berücksichtigt werden muss, dass jede Einschränkung des Werberechts Konsequenzen für den Wettbewerb hat. Außerdem beschränken Werbeverbote die Markttransparenz für Konsumenten. Dieser Auswirkungen und Folgen müssen sich die politisch Verantwortlichen bewusst sein und daher mit einem Höchstmaß an Sachlichkeit, Sensibilität und Verständnis für die jeweilige Materie agieren. Keinesfalls dürfen populistische Meinungsmacher und spontane Stimmungsbilder die Basis für Eingriffe in den Werbemarkt sein. Der BdS engagiert sich gegen Scheinlösungen, die keinerlei Beitrag zur Verhinderung von falscher Ernährung oder Übergewicht leisten, sondern im Gegenteil sogar von sinnvollen Initiativen ablenken.

Bei seinen Bemühungen steht der BdS in enger Abstimmung mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Ein wichtiges Instrument hierbei ist die Kontroll- und Schiedsstelle des Deutschen Werberats, dessen Träger der ZAW ist. Beim Deutschen Werberat kann sich jeder Bürger beschweren, wenn er Anstoß an Werbeaktionen nimmt, z. B. wenn sie aus seiner Sicht diskriminierend, gewaltverherrlichend oder sexuell belästigend sind. Der Deutsche Werberat prüft diese Hinweise und gibt bei berechtigten Beschwerden dem werbenden Unternehmen auf, die Werbung einzustellen. Folgt das Unternehmen dieser Aufforderung nicht, so kommt es zu einer offenen Rüge, die eine harte öffentliche Sanktion darstellt. Die Bilanz 2009: 255 Prüfungen und 69 Beanstandungen.

Links :

Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e.V.
...[www.zaw.de]

Deutscher Werberat
...[www.werberat.de]