Verbraucherservice

Virtueller Pranger für Lebensmittel

Die Systemgastronomie ist regelmäßig von Regulierungsansätzen im Lebensmittelbereich betroffen. So fordert beispielsweise das vom Verbraucherschutzministerium am 20. Juli 2011 gestartete Internetportal „Klarheit und Wahrheit“ Verbraucher auf, sich bei „gefühlten Täuschungen“ durch Produktbeschreibungen öffentlich/online zu beschweren. Dieser subjektiven Befindlichkeit Einzelner ein öffentliches Forum, noch dazu durch ein Ministerium, einzuräumen, sieht der BdS sehr kritisch, da das Ansehen einzelner Produkte und ganzer Marken schwer beschädigt werden kann. Rechtsunsicherheit besteht bezüglich der Frage, ob die Systemgastronomie mit ihren standardisierten Produkten vom Anwendungsbereich der Plattform überhaupt erfasst wird und wie die notwendige Sachlichkeit bei der öffentlichen Auseinandersetzung sichergestellt werden soll. Es besteht die Gefahr, dass gezielte Kampagnen die Plattform als virtuellen Pranger missbrauchen. Diese Bedenken hat der BdS u. a. bei einem Treffen mit der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner im November 2010 vorgetragen. Die Ministerin hat dort zugesagt, dass „gefühlte Täuschungen“ in der Gastronomie auf dieser Plattform keine Veröffentlichung finden. Hier sind wir weiterhin skeptisch.

Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen

Ermächtigt durch das Verbraucherinformationsgesetz bestehen konkrete Planungen für zwingende Aushänge in Restaurants. Mit diesen soll das Ergebnis der amtlichen Lebensmittelkontrolle veröffentlicht und damit für Gäste einsehbar gemacht werden. Die Kritik des BdS an dem Vorhaben richtet sich nicht grundsätzlich gegen die gewünschte Transparenz bei Lebensmittelsicherheit. Aufgrund strenger und aufwändiger interner Kontrollen ist die Systemgastronomie hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit optimal aufgestellt und könnte von einer solchen Veröffentlichung theoretisch profitieren.

Hierfür muss jedoch bundesweit sichergestellt werden, dass eine ausreichende Zahl an Kontrolleuren zur Verfügung steht. Sollte es einmal zu einer Beanstandung kommen – auch und gerade dann, wenn sie im Bagatellbereich liegt –, muss eine zeitnahe Nachkontrolle die Möglichkeit zur Rehabilitation geben. Insbesondere bei Markenrestaurants ist es unzumutbar, über einen langen Zeitraum mit einem öffentlichen Makel zu leben, der sofort abgestellt wurde. Paradebeispiel ist eine Kontrollsituation genau in dem Moment, in dem eine soeben angelieferte Kiste mit Brötchen auf den Boden gestellt wird. Eine Kontrolle ist immer eine Momentaufnahme. Ziel muss es sein, die „strukturellen Schmutzfinken“ zu erwischen. Dies geht nur durch engmaschige Kontrollen. Bedenklich ist außerdem, dass die Maßstäbe der Kontrollen derzeit nicht bundeseinheitlich sind. Bei bundesweit agierenden Marken ist ein Vergleich jedoch nur so möglich.

Der BdS hat seinen Standpunkt hierzu auf einer Verbändeanhörung in Bremen im Februar 2011 vorgebracht. In dieser Verbändeanhörung hat man großes Verständnis für die vorgebrachten Besorgnisse geäußert. Insbesondere wurde dem BdS zugesagt, dass Bagatellen nicht zu markenschädigenden Kennzeichnungen führen werden. Im Zeitpunkt der Einführung ist angedacht, auf das jeweils letzte Kontrollergebnis zurückzugreifen und dieses zu veröffentlichen.

Dialog Agrar

Gerade in (Groß-)Städten haben die meisten Menschen keinerlei Bezug zur Landwirtschaft. Einziger Informationspfad ist häufig eine Mischung aus Bauernhof-Bilderbüchern und Schauermeldungen im Internet, insbesondere wenn wieder einmal wegen eines Einzelfalles der Lebensmittelnotstand ausgerufen wird. Daher hat sich in den letzten Monaten zwischen dem BdS und landwirtschaftlichen Erzeugern eine intensive Zusammenarbeit entwickelt. Zusammengebracht hat uns mehr der Zufall und entstanden ist eine solide Partnerschaft mit gleicher Zielsetzung: Menschen über moderne Landwirtschaft und Nutztierhaltung zu informieren. Anlässlich einiger Fragestellungen im Bereich der Schweinezucht und -haltung war die Geschäftsstelle des BdS gefordert, sich in Agrarthemen einzuarbeiten. An mehreren Tagen wurden Gesetzesbücher und statistische Auswertungen gegen Gummistiefel getauscht und es hieß: Ab in den Stall!

Von diesem Dialog profitieren beide Seiten, am meisten aber der Verbraucher. Ideologiefrei kann er sich beim BdS oder seinen Partnern aus der Landwirtschaft über moderne Landwirtschaft informieren. Der Dialog hat auch dazu geführt, dass die Landwirtschaft die öffentliche Aufklärung über ihre Arbeit noch stärker in den Vordergrund stellt.

 

 

BdS-Präsidiumsmitglieder Wilfried Cichon und Marcus Lettschulte mit Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner