Bürokratiekosten

Die im Dezember 2008 abgeschlossene zweijährige Bürokratiemessung des Statistischen Bundesamts hat ergeben, dass Unternehmen in Deutschland durch Informations- und Dokumentationspflichten pro Jahr insgesamt 47,6 Milliarden Euro an Bürokratiekosten entstehen. Eine gesonderte Statistik speziell zu den Bürokratiekosten in der Systemgastronomie ist bislang nicht vorhanden. Einen Rückschluss auf das Ausmaß dieser Kosten in der Branche der Systemgastronomie erlauben allerdings die Daten zu den Bürokratiekosten in der speisengeprägten Gastronomie. Hieran hat die Systemgastronomie einen Anteil von ca. 25 Prozent. Es kann demnach von einem Viertel dieser Kosten im Bereich der Systemgastronomie ausgegangen werden.

Auf die speisengeprägte Gastronomie entfallen ca. 1,55 Milliarden Euro der bürokratischen Gesamtkosten. Verursacht werden diese Kosten z. B. durch die Pflicht zur Erstellung von Preisverzeichnissen, Erlaubniserteilungen sowie monatlichen statistischen Erhebungen. Die Preisangaben bereiten hierbei durchschnittliche jährliche Kosten von 10,4 Millionen Euro. Die Kosten für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte belaufen sich auf 5,1 Millionen Euro. Auch statistische Erhebungen bilden mit 2,7 Millionen Euro einen beachtlichen Kostenfaktor für die Betriebe.

Angesichts dieser Zahlen bleibt es ein dringendes Anliegen des BdS, bei allen geplanten und bestehenden Vorschriften den Bürokratieaufwand für einzelne Betriebe in den Fokus zu rücken. Unabhängig vom jeweiligen Inhalt der Vorschrift muss die Praktikabilität ein mitentscheidendes Thema sein.