Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) hat rund 700 Mitglieder, die insgesamt über 2.000 Restaurants betreiben. Damit repräsentieren wir rund 100.000 Beschäftigte.

Mitglied beim BdS können sowohl juristische als auch natürliche Personen werden. Sie müssen eines oder mehrere Restaurants der Systemgastronomie betreiben bzw. den Betrieb eines systemgastronomischen Mitgliedsunternehmens im weitesten Sinne unterstützen.

Die Mitglieder des BdS verpflichten sich zur Anwendung und Einhaltung des Tarifvertrags, der zwischen dem BdS und der Gewerkschaft für Nahrung-
Genuss-Gaststätten NGG abgeschlossen wurde. Über jede Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

                    

 

              

                                    

             

           

BdS-Fördermitglieder: