Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) hat über 700 Mitglieds- unternehmen. Diese beschäftigen in ihren rd. 2.500 Restaurants über 100.000 Beschäftigte. Mitglied beim BdS können sowohl juristische als auch natürliche Personen werden. Sie müssen eines oder mehrere Restaurants der Systemgastronomie betreiben bzw. den Betrieb eines systemgastronomischen Mitgliedsunternehmens im weitesten Sinne unterstützen.

Alle ordentlichen Mitglieder des BdS halten sich an die mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) abgeschlossen Tarifverträge. Neben der ordentlichen Mitgliedschaft ist eine sog. Fördermitgliedschaft für Geschäftspartner der BdS-Mitglieder möglich. Insbesondere Lieferanten und Logistikpartner nutzen diese Möglichkeit.

             

 

            

       

                 

 

 

 

BdS-Fördermitglieder:

       

                    

       

                    

               

 

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