Datenschutz

Datenschutzleitfaden für die Systemgastronomie

Nach wie vor sind die zwei parallelen Gesetzgebungsverfahren zum Datenschutz auf europäischer und auf nationaler Ebene nicht abgeschlossen. Auf EU-Ebene ist die völlige Überarbeitung der datenschutzrechtlichen Vorschriften beabsichtigt. Auf nationaler Ebene sollen die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz neu geregelt werden. Die Ausgestaltung der Regelungen wird äußerst kontrovers diskutiert, wobei Kritik sowohl von der Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite geäußert wird. Nachdem das Gesetzesvorhaben im Januar 2013 kurzfristig von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen wurde, ist nicht vorhersehbar, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2013 verabschiedet wird. Bis zum möglichen Inkrafttreten neuer Regelungen gelten selbstverständlich die bestehenden Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz und zur Videoüberwachung unverändert fort.

Datenschutzleitfaden für die Systemgastronomie

Die Systemgastronomie hat sich aus Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gästen schon in der Vergangenheit intensiv mit den Anforderungen des Datenschutzes befasst. Hierbei alle Vorgaben zu beachten, ist eine echte Herausforderung – im Gesetz steht wenig Konkretes, Rechtsprechung gibt es kaum und jede Landesbehörde hat ihre eigene Interpretation der Vorschriften. Geht etwas schief, findet sich das betroffene Unternehmen zudem oft in der medialen Berichterstattung wieder. Grund genug für den BdS, ein auf die Systemgastronomie zugeschnittenes Datenschutzkonzept zu entwickeln und BdS-Mitgliedern damit eine Hilfestellung in der komplexen Materie des Datenschutzes zu geben. Bei der Erstellung wurde der BdS vom Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern mit zahlreichen Anregungen und Empfehlungen intensiv unterstützt, so dass das Konzept für Betriebe mit Sitz in Bayern sogar rechtsverbindlich ist.

Vorgestellt wurde das Datenschutzkonzept der Branche auf der BdS-Mitgliederversammlung am 31. Mai 2011 in Berlin von Thomas Kranig, Leiter des Landesamts für Datenschutzaufsicht Bayern. Er präsentierte in einem Vortrag persönlich aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes.