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Reine Effekthascherei: BdS zur „Hygiene-Ampel“ in NRW

München, 16.2.2017:  Gestern  hat der Landtag Nordrhein-Westfalen – trotz massiver Kritik der Wirtschaft – mit dem neuen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) die Einführung der sogenannten „Hygiene-Ampel“ beschlossen. 

Mit einer dreijährigen Übergangsfrist verpflichtet das KTG Gastronomen und Lebensmittelbetriebe, Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen plakativ mit den Farben Grün, Gelb, Rot kenntlich zu machen. Künftig muss die sog. „Hygiene-Ampel“ an oder in der Nähe der Eingangstüren der Restaurants ausgehängt werden. Der BdS betont seit Jahren die Schwachstellen und Scheintransparenz von Hygiene-Ampeln, so auch in diesem Gesetzgebungsverfahren. „Die Hygiene-Ampel ist reine Effekthascherei. Kontrollen sind immer nur Momentaufnahmen und auch die Kontrollfrequenz in den Restaurants ist sehr unterschiedlich. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Standards für die Durchführung der Kontrollen. Schon deshalb macht ein solches Gesetz auf Landesebene keinen Sinn.“, so die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BdS, Andrea Belegante. Für bundesweit agierende Marken ist das unzumutbar. „Die Ampel schafft keinen Mehrwert für den Verbraucher aber schadet Unternehmen,“ so Belegante weiter.

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