Minijobs in der Systemgastronomie
Die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro hat eine grundsätzliche Diskussion über diese Beschäftigungsverhältnisse ausgelöst. Was in dieser Diskussion häufig verkannt wird, ist die Tatsache, dass ein sog. Minijobber arbeitsrechtlich ein ganz normaler Mitarbeiter in Teilzeit ist. Insofern gelten alle arbeitsrechtlichen Regelungen auch für diese. Eine sachgrundlose Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitkräften verbietet sogar ausdrücklich das Gesetz in § 4 TzBfG. Nur hinsichtlich der Abgaben besteht eine Sonderregelung. Für die Systemgastronomie gilt: Die BdS-Tarifverträge (Entgelt- und Manteltarifvertrag) sind für unsere Mitglieder zwingend. Eine sog. „OT-Mitgliedschaft“, also eine ohne Tarifvertrag, wird nicht angeboten. Minijobber bei Systemgastronomen, die im BdS Mitglied sind, bekommen folglich das gleiche Entgelt aus dem Entgelttarifvertrag, wie sonstige Voll- oder Teilzeitbeschäftigte. Für den Arbeitgeber ist aufgrund der 30% Pauschalbeiträge die Arbeitsstunde eines Minijobbers nicht günstiger, als die eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Arbeitsmarkt im April 2013
Die Arbeitslosenzahl ist im April um 78.000 auf 3.020.000 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr ist die Arbeitslosenzahl um 57.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote hat sich im April gegenüber dem Vormonat März um -0,2 Prozentpunkte verringert und steht nun bei 7,1 Prozent.
| Registrierte Arbeitslose | Arbeitslosenquote | |
|---|---|---|
| April 2013 | 3.020.000 | 7,1 % |
| März 2013 | 3.098.000 | 7,3 % |
| Februar 2013 | 3.156.000 | 7,4 % |
| Januar 2013 | 3.138.000 | 7,4 % |
| Dezember 2012 | 2.840.000 | 6,7 % |
| November 2012 | 2.751.000 | 6,5 % |
| Oktober 2012 | 2.753.000 | 6,5 % |
| September 2012 | 2.788.000 | 6,5 % |
| August 2012 | 2.905.000 | 6,8 % |
| Juli 2012 | 2.876.000 | 6,8 % |
| Juni 2012 | 2.809.000 | 6,6 % |
| Mai 2012 | 2.855.000 | 6,7 % |
| April 2012 | 2.963.000 | 7,0 % |
Quelle: Arbeitsagentur


