Restaurantampel geht in Phase 2

Gestern, am 19. Mai 2011, hat die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) einen Beschluss zur „Veröffentlichung der amtlichen Lebensmittelkontrollen“ gefasst. Anders als dies in der medialen Berichterstattung anklingt, handelt es sich hierbei noch nicht um ein Gesetz, das so in Kraft tritt. Vielmehr hat die VSMK beschlossen, dass im nächsten Schritt ein Gesetz geschaffen wird. Nötig ist folglich noch ein komplettes Gesetzgebungsvorhaben, das auf dem Vorschlag der VSMK basiert. Das Gesetz zum 1. Januar 2012 zu planen, ist mit Blick auf die übliche Zeitspanne eines Gesetzgebungsverfahrens ehrgeizig, jedoch nicht unrealistisch. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird eine erneute Verbändeanhörung unter Beteiligung des BdS stattfinden.

Hierbei wird der BdS folgende Schwerpunkte setzen: 
-  Ein bundeseinheitlicher Prüfmaßstab muss sichergestellt sein.
-  Nachkontrollen, insbesondere bei Mängeln, müssen zügig erfolgen.
- Es muss Markensystemen zugestanden werden, dass der Aushang mit den Corporate Design verträglich ist.
- Veröffentlichungen im Internet sehen wir aus Gründen des Markenschutzes kritisch.

Erfragen wird der BdS insbesondere, wie es sich bei Inhaberwechseln verhält. Unklar ist ebenso, ob ein gegen die Bewertung eingelegter Widerspruch die Veröffentlichung ruhen lässt.

Zu den Medienberichten noch folgender klarstellender Hinweis: Zwar sollen in Zukunft für die Veröffentlichung die letzten 3 Prüfergebnisse maßgeblich sein, bei Einführung wird jedoch zunächst nur das letzte Ergebnis berücksichtigt.

Pressemeldung Sozialsenat Bremen

Pressemeldung Verbraucherschutzminsterium NRW 

19.05.2011