Auftrag des BdS

Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) wurde im Jahr 1988 von McDonald´s Deutschland und Burger King gegründet und hatte seinen damaligen Sitz in Wiesbaden. Um der dynamisch wachsenden Branche der Systemgastronomie eine starke Stimme zu verschaffen, fand Mitte des Jahres 2007 eine umfassende Neuausrichtung des bis dahin überwiegend nach innen agierenden Verbandes statt. Hierbei erfolgte eine komplette Neuorganisation und Umstrukturierung – in inhaltlicher und personeller Hinsicht. So wurden das ehrenamtliche Gremium des Präsidiums und die Hauptgeschäftsführung neu gewählt bzw. bestellt. Präsident des BdS ist seit Juli 2007 Wolfgang Goebel, Personalvorstand McDonald’s Deutschland Inc. Stefan Kost, stellvertretender Geschäftsführer der Burger King GmbH, ist seit Februar 2011 BdS-Vizepräsident. Hauptgeschäftsführerin ist seit August 2007 Rechtsanwältin Valerie Holsboer.
Als Tarifpartner hat der neuausgerichtete BdS erstmals im November 2007 mit der Gewerkschaft für Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) bundesweit geltende Flächenmantel- und Flächengehaltstarifverträge verhandelt. Die letzten Tarifverhandlungen für rd. 100.000 Beschäftigte wurden im September 2011 abgeschlossen; der neue Entgelttarifvertrag gilt seit Dezember 2011.
Am 3. Juni 2008 fand in Leipzig die erste ordentliche BdS-Mitgliederversammlung nach der Neuausrichtung statt. Da der BdS ein Bundesverband mit zentraler Steuerung ist, „wandert“ die Mitgliederversammlung und findet jedes Jahr in einer anderen Stadt in einem anderen Bundesland statt.

Heute können die mittlerweile über 750 Mitglieder mit rd. 2.600 Restaurants auf vielfältige Leistungen zurückgreifen. Gleichzeitig findet eine umfassende Interessenvertretung im Austausch mit Politik, Medien, dem Sozialpartner, Bildungsverantwortlichen und sonstigen Einrichtungen statt. Die Neuausrichtung wirkte sich auch auf die Mitgliederstruktur aus. Zahlreiche neue Mitglieder und zehn neue Marken traten seit Ende 2007 dem BdS bei.
Im Zuge der Neuausrichtung erfolgte der Umzug des Verbandes nach München. Dort befindet sich in der Parkstadt Schwabing die Geschäftsstelle des BdS, von der aus bundesweit BdS-Mitglieder betreut und die Branche vertreten wird.
Die Neuausrichtung war außerdem Anlass einer umfassenden Einbettung der Systemgastronomie in die Verbandslandschaft: Ende 2007 wurde der BdS in die Dachverbände BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) und vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft) als ordentliches Mitglied aufgenommen. Dezember 2007 übernahm BdS-Präsident Wolfgang Goebel einen Sitz im Vorstand der BDA und ist Ende 2009 in das BDA-Präsidium eingezogen. Er vertritt dort als einziger Gastronomievertreter die Interessen der Systemgastronomie in Deutschland. Im Mai 2008 trat der BdS der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW und damit der Vertretung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bei. Seit Dezember 2008 ist der BdS zudem Mitglied der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände e.V. (VhU). Seit 2010 ist der BdS im Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT) vertreten. Im Jahr 2012 folgte der Beitritt in die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN).

Um der Systemgastronomie auch im hochpolitischen Spannungsfeld der Werbung eine Stimme zu geben, unterstützt der BdS seit November 2008 den Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dem das Selbstkontrollorgan „Deutscher Werberat“ angeschlossen ist, als ordentliches Mitglied. Zudem vertritt der BdS seit März 2009 die speziellen Belange und Anforderungen der Systemgastronomie zum Thema "Ernährung" im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL).
Neben der Arbeit in und über die verschiedenen Dachverbände, nimmt der BdS für seine Branche selbst an Anhörungen und Befragungen der Regierung teil, so dass die Mitgliedschaften eine Ergänzung aber keine Ersetzung der unmittelbaren Verbandsarbeit darstellen.

Konsequent wird die Verbandspolitik der zwingenden Tarifbindung angewendet und beibehalten. BdS-Mitglieder sind nach der BdS-Satzung zur Tariftreue verpflichtet. Per Satzungsänderung im Jahr 2010 wurde hierfür zusätzlich die Möglichkeit der sog. „ET-Mitgliedschaft“ geschaffen. BdS-Mitglieder dürfen demnach ihren eigenen Tarifvertrag „ET“ mit dem Sozialpartner NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) anwenden – regelmäßig sind dies Haustarifverträge.
Der BdS-Jahresbericht 2011/2012 kann hier angefordert werden.

